In einem aktuellen Artikel im Unternehmermagazin „impulse“ erklärt Rechtsanwalt und Schuldnerberater Hans Müller, wie Unternehmer bei einer Insolvenz vermeiden, sich strafbar zu machen.
Er gibt vier konkrete Tipps, wie Unternehmer bei einer Insolvenz strafrechtliche Folgen vermeiden können:
- Den Insolvenzantrag rechtzeitig stellen, um eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung zu vermeiden
- Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung fristgerecht zahlen – verspätete Beitragszahlung ist strafbar!
- Vor dem Insolvenzantrag die letzten Käufe bezahlen – sonst droht unter Umständen eine Anklage wegen Betrugs
- Die Firmenbilanz bis zum 30.06. des Folgejahres erstellen, um nicht gegen die Buchführungspflicht zu verstoßen
Den kompletten Artikel finden Sie auf impulse.de.