Seit dem 01.07.2014 gelten die neuen Regelungen für das Restschuldbefreiungsverfahren, das sowohl Verbraucher als Selbständige oder ehemals Selbständige im Rahmen eines Insolvenzverfahrens beantragen können.
Bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung verbleibt es grundsätzlich bei der Dauer von sechs Jahren, die vom Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an gerechnet werden.