Schuldnerberatung bei finanziellen Problemen
Aktuellen Schätzungen der Verbraucherzentrale zur Folge geraten immer mehr Bürger in die Schuldenfalle. Doch was ist bei Schulden zu tun? Eine kompetente Schuldnerberatung kann einen Ausweg aus der finanziellen Krise ermöglichen.
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Wir informieren Sie gerne in einem Erstgespräch.

Im ersten Beratungsgespräch ermitteln wir anhand ihrer persönlichen finanziellen Situation Ihre Optionen, informieren Sie über den weiteren Ablauf des Verfahrens und klären alle weiteren Fragen, wie z.B. auch die zu erwartenden Kosten der anwaltlichen Tätigkeit. Dieser Schritt stellt ein zentrales Element der Schuldnerberatung dar.
Als Nächstes versuchen wir eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen. Um dieses Ziel baldmöglichst zu erreichen, schreiben wir Ihre Gläubiger an und holen Nachweise über die geltend gemachten Forderungen ein. Wir fertigen dabei Ihren individuellen Schuldenbereinigungsplan an. Sollten die Gläubiger Ihrem Vorschlag nicht entsprechen, scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan. In diesem Falle beginnt für uns die Insolvenzberatung.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein stark vereinfachtes und an die Bedürfnisse von Privatpersonen angepasstes Kleinverfahren. Mit dem Eröffnungsbeschluss wird ein Treuhänder bestellt, welcher die Insolvenzmasse zu verwerten hat. Dazu zählen etwa Arbeitseinkommen oder Erbschaften. Eine Hilfe zur Einschätzung Ihrer Situation finden Sie auch in unserer Pfändungstabelle.
An die Privatinsolvenz schließt sich die sog. „Wohlverhaltensperiode“ an. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dauert diese insgesamt sechs Jahre. In dieser Phase muss sich der Schuldner an definierte Regeln und Pflichten halten, damit diesem nach Ablauf der sechs Jahre tatsächlich ein Neuanfang ermöglicht wird.